Wirecard, das Gesprächsthema Nummer eins an den deutschen Wertpapierbörsen, bereitete Anlegern in den letzten Wochen seit der Veröffentlichung der Financial Times-Artikel nicht nur eine kurstechnische, sondern auch – im wahrsten Sinne des Wortes – eine emotionale Achterbahnfahrt.
https://www.loveessex.co.uk/hotels/no-location/7o1gjcv Jenseits aller Vorwürfe und Kurskapriolen ist es meines Erachtens wichtig, einen nüchternen und sachlichen Blick auf das Unternehmen, das Geschäftsmodell und die Zukunftsaussichten zu legen.
https://lakrafteriadecorazon.com/qlljdosgii Denn, wie bereits Benjamin Graham als Gründervater des Value Investing zum Ausdruck brachte: “In the short run the market is a voting machine, but in the long run it is a weighing machine.”
- Wie verdient Wirecard eigentlich sein Geld?
- Ist Wirecard überbewertet?
- Was könnte Wirecards fair value sein?
- Warum ist Wirecards Marge höher als Adyens Marge?
- Warum sieht man das Wirecard-Logo so selten in der Öffentlichkeit und an Kartenterminals?
Diese und weitere in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Punkte erreichen mich des Öfteren durch Leseranfragen.
Ambien Generic Online Ich hatte bereits in der Vergangenheit zwei Artikel verfasst, wo ich unter anderem auf Details zum Geschäftsmodell und zum Potenzial von Wirecard eingegangen war (siehe meine Artikel #11: Wirecard – Meine Takeaways von der Hauptversammlung vom 21.06.2018 und #17: Wirecard unter Short-Attacke – was tun?).
Ich habe die letzten Kursverluste genutzt, um eine umfangreiche Aktienanalyse zu Wirecard zu erstellen, wo unter anderem die oben genannten Punkte durchleuchtet werden. Hier geht es zu meinem Beitrag auf Seeking Alpha: Wirecard – Ignore the noise and focus on fundamentals?
https://mmhn.com/qy6qs3yt6w Vielleicht gelingt es uns – unabhängigen Börsenbloggern und Privatanlegern – hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Doch zuvor, möchte ich noch ein paar Worte zu den aktuellen Geschehnissen verlieren.
Anfang der Woche hat die BaFin ein Verbot zur Begründung neuer Netto-Leerverkaufspositionen sowie zur Erhöhung bestehender Netto-Leerverkaufsposition erlassen. Ich hatte bereits in meinem Artikel #17: Wirecard unter Short-Attacke – was tun?“ eine entsprechende Anregung geliefert (siehe folgenden Textauszug; weitere Kommentare gibt es im Wikifolio):
Zum einen fällt es mir schwer zu glauben, dass diese Entscheidung der BaFin ohne Rücksprache mit anderen Behörden erfolgt sein könnte. Laut Berichten der FAZ liegt der Staatsanwaltschaft die Aussage eines Leerverkäufers vor, wonach er vor Veröffentlichung der FT-Artikel im Voraus benachrichtigt worden sei. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist auch, dass gegen einen FT-Journalisten ein Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingeleitet worden sei.
Zum anderen erschien vor kurzem ein Bericht in der Wirtschaftswoche, wonach bestimmte Short-Seller jedesmal kurz vor Veröffentlichung neuer FT-Artikel ihre Short-Positionen gezielt ausgebaut hätten.
Des Weiteren verweist die BaFin in ihrer Stellungnahme auf die Jahre 2008 und 2016, wo es erwiesenermaßen mit falschen Behauptungen zu Kursmanipulationen der Wirecard-Aktie kam und sogar Haftbefehle gegen die Drahtzieher erlassen wurden. Hinzu kommt, dass auch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (kurz: ESMA) das Leerverkaufsverbot der BaFin unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen abgesegnet hat.
Ferner war es interessant in verschiedenen Medien zu lesen, dass obwohl Wirecard-Vorstandschef Markus Braun in der Telefonkonferenz erwähnt hatte, dass das Unternehmen mit den Behörden in Deutschland und Singapur in Kontakt stehe, reißerische Schlagzeilen wie „Razzia“ verwendet wurden. Diese Schlagzeilen brachten den Aktienkurs zusätzlich unter Druck.
Unter der Berücksichtigung, dass der im Raum stehende Betrag von EUR 6,9 Mio. nicht einmal ein Prozent des Wirecard-Umsatzes entspricht und laut einer internen Untersuchung von Wirecard an den Vorwürfen nicht dran sei, erscheint der Verlust einer Marktkapitalisierung von über sieben Milliarden Euro auf den ersten Blick mehr als nur eine „Überreaktion“ des Marktes.
In meinen Augen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine absolut richtige Entscheidung getroffen, womit sie auch den Verdacht auf eine Short-Attacke untermauerte. Als deutscher Anleger bedanke ich mich bei der BaFin für diesen mutigen Schritt! Gleichzeitig könnte die Frage gestellt werden, ob diese Entscheidung nicht hätte früher erfolgen können.
Nach dem Kursrutsch ist Wirecard in Bezug auf die Gewichtung im Real Financial Dynamics-Wikfolio auf Platz 1 gestiegen.
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Ich wünsche dir weiterhin viel Erfolg bei deinen Investments.
Dynamische Grüße,
Güner Soysal, 23.02.2019
Founder & CEO, Investment Analyst (M.A.)
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- BaFin: Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Verbot der Begründung und der Vergrößerung von Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG
- BaFin: Häufige Fragen zum Verbot der Begründung und der Erhöhung von Netto- Leerverkaufspositionen in bestimmten Aktien (Allgemeinverfügung der BaFin vom 18.02.2019)
- BaFin: Wirecard AG: Allgemeinverfügung zum Verbot der Begründung und Vergrößerung von Netto-Leerverkaufspositionen
- FAZ: Wussten Leerverkäufer von Berichten über Wirecard?
- Spiegel Online: Staatsanwaltschaft ermittelt nach Kursrutsch bei Wirecard gegen Journalist
- Wirtschaftswoche: der Shortseller, der Wirecard jagt
- Wirecard: Wirecard Conference Call February 4, 2019
- Wirecard: Rajah & Tann Statement 3 February 2019
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